FAQ – Projekt Zusammenschluss FW Nuglar-St. Pantaleon mit der SRFWL

FAQ – Projekt Zusammenschluss FW Nuglar-St. Pantaleon mit der SRFWL

Was werden wir viel gefragt ?

1. Allgemein

Die Feuerwehr Nuglar-St. Pantaleon und die Stützpunkt- und Regionalfeuerwehr Liestal erkennen die sich mittelfristig abzeichnenden Herausforderungen. Dazu zählen zum Beispiel die demografische Entwicklung, der finanzielle Kostendruck oder auch die ständige Einhaltung der Schutzziele tagsüber. Es ist den beteiligten Feuerwehrkommandos daher wichtig, diese Aufgabenstellungen zeitnah gemeinsam anzugehen. Nur so scheint es uns möglich, mit dem noch vorhandenen Handlungsspielraum die optimalen Antworten auf die zukünftigen Herausforderungen zu finden.

Der Gemeinderat Nuglar-St. Pantaleon hat, gestützt auf die Abklärungen und Empfehlung seiner Arbeitsgruppe, eine vertiefte Prüfung der Organisationsvariante «Zusammenschluss mit Zweckverband Liestal» beschlossen. Für diese Variante spricht ein hohes Mass an Planungssicherheit, sowohl auf personeller wie auch auf finanzieller Ebene.

Am 04. Juli 2023 fand die erste Sitzung mit dem Zweckverband Stützpunkt und Regionalfeuerwehr Liestal (SRFWL) statt.

Die weitere Ausgestaltung und Details des Projekts werden erst im Laufe der nächsten Zeit unter Miteinbezug der Feuerwehrangehörigen erarbeitet. 

Gemäss aktuellem Zeitplan wird eine Betriebsaufnahme der neuen Organisation auf den 01.01.2025 angestrebt. Dabei ist festzuhalten, dass Qualität vor Geschwindigkeit zählt. Selbstverständlich ist eine Etappierung der Einführung möglich.

Die weitere Ausgestaltung und Details des Projekts werden erst im Laufe der nächsten Zeit unter Miteinbezug der Feuerwehrangehörigen erarbeitet.

Dies ist grundsätzlich möglich. Die Aufnahme von weiteren Feuerwehren oder gar neuen Projektpartnern im Zweckverband ist jederzeit möglich und auch erwünscht.

Die Projektsteuerung sowie die Projektleitung und die Teilprojektleiter wurden definiert. In den verschiedenen Projektteams werden aber laufend Spezialisten zur Mitarbeit benötigt. Interessierte sind jederzeit willkommen und können sich gerne via ihrem Kommando bei der Projektleitung melden.

Nein, der Namen „Stützpunkt- und Regionalfeuerwehr Liestal“ wird übernommen und die Bezeichnung „Feuerwehr Nuglar-St. Pantaleon“ verschwindet.

Da der Sitz des Zweckverbandes SRFWL in Liestal ist, werden auch die Kennzeichen der übernommenen Fahrzeuge ersetzt.

Zukünftig kann der Zusatz Liestal im Namen durchaus durch ein Synonym ersetzt werden. Jedoch muss der Zweckverband dazu doch noch etwas wachsen.

Die Projektorganisation gliedert sich wie folgt:

Die weitere Ausgestaltung und Details dieser Frage werden erst im Laufe der nächsten Zeit unter Einbezug der Feuerwehrangehörigen und des Samaritervereins Dorneckberg erarbeitet.

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Aktuell fallen diverse Abweichungen wie in der Besoldung, Gradentschädigung, EO für Kurstage usw. im direkten Vergleich auf.

Im Grundsatz werden nach dem Zusammenschluss die Statuten des SRFWL gültig werden und das Feuerwehrreglement Nuglar-St. Pantaleon aufgehoben. Die Statuten berücksichtigen bereits heute gesetzliche Vorgaben des Kantons Solothurn wie z.B. Dienstpflichtalter usw.

Aktuell werden hier im Zweckverband Anpassungen angestrebt, was mittelfristig zu einer Annäherung der beiden Reglemente führen könnte. Die Statuten finden sie hier: https://srfwl.ch/reglemente-der-srfwl/

Die weitere Ausgestaltung und Details dieser Frage werden jedoch erst im Laufe der nächsten Zeit unter Einbezug der Arbeitsgruppen erarbeitet.

2. Organisation

In der Ereignisbewältigung steht die Feuerwehr den einzelnen Gemeinden weiterhin im Rahmen der kantonalen Vorgaben zur Verfügung. Im Vergleich zu heute wird eine Leistungssteigerung im Einsatzbereich in zeitlicher und personeller Hinsicht angestrebt. Die Stützpunktaufgaben sind in der Zuständigkeit des Kantons bzw. der Basellandschaftliche Gebäudeversicherung.

Gemäss den Statuten des Zweckverbandes ist die Betriebskommission für die strategische Ausrichtung der SRFWL zuständig. Dort ist auch die Einflussnahme der Mitgliedsgemeinden geregelt. 

Reglemente der SRFWL

Die Gradeinteilung ist durch kantonale Vorgaben geregelt. Diese werden auf die zukünftige Organisation angewandt. Grundsätzlich ändert sich nichts am Rang, jedes AdF. Die Gradbezeichnungen und Funktionen werden übernommen.

Die personelle Struktur ist jedoch Teil des Projektes und wird zu gegebener Zeit definitiv beantwortet.

Es ist keine Vorgabe seitens des Projekts, personelle Bestände zu reduzieren. Es ist allerdings zu vermuten, dass es natürliche Abgänge geben wird. 

Die Nebenwache muss im Einsatz den Ersteinsatz im Grundeinsatz im zugewiesenen Gebiet erfüllen können.

Aus diesem Grund ist in der Struktur und in Bezug auf die Funktionen, gemäss Kommandoakten des Kantons Solothurn, eine Feuerwehr der Kategorie 1 gefordert und wird auch angestrebt.

Aufgrund der Zusammenlegung der beiden Organisationen, werden Aufgaben und Funktionen teilweise zusammengelegt. Dies betrifft vor allem die Administration und die Logistik. Es werden zudem neue Bereiche geschaffen. Wie genau diese neue Organisation aussieht, wird durch das Teilprojekt „Organisation“ überprüft und zu gegebener Zeit kommuniziert.

Die Stützpunkt- und Regionalfeuerwehr Liestal setzt voll auf das bewährte System der Miliz, welches für die zukünftigen Herausforderungen gestärkt wird.  Mit ihren Festangestellten AdF wird tagsüber die Tagesverfügbarkeit gestärkt.

Die Führungsstruktur ist durch die Stützpunkt- und Regionalfeuerwehr Liestal gegeben.

Die Führungsstruktur der Nebenwache entspricht der vorgegebenen Führungsstruktur einer Feuerwehr Kategorie 1. 

Die unterstellte Leitung einer Nebenwache obliegt einem/r „Leiter/in Wache“. Der/die Leiter/in Wache ist jeweils dem/der Kommandanten/in der SRFWL unterstellt. Der/die Leiter/in Wache nimmt Einsitz in die erweiterte Geschäftsleitung der SRFWL.

Mit der Gründung der Stützpunkt- und Regionalfeuerwehr Liestal wurde ein wichtiger Schritt zur Optimierung der Tagesverfügbarkeit für kleine Einsätze unternommen. Trotzdem Bedarf es für Kleinsteinsätze oft zusätzliche Ressourcen.

Während der vergangenen Pandemie wurden vermehrt Arbeitnehmer/innen in ein Home Office versetzt, was für eine Organisation wie die Feuerwehr positive Aspekte aufzeigte. Während dieser Zeit entstand die Idee, Arbeitsflächen für Mobile Office in unserer Hauptwache anzubieten und so die Tagesverfügbarkeit zu verbessern. Die Diskussion dazu erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Feuerwehrinspektorat BL/BS und vor allem mit der Stützpunktfeuerwehr Reinach.

Dass die SRFWL den Angehörigen der Feuerwehr (AdF) Arbeitsflächen für Mobile Office anbietet entstand, weil diverse Arbeitgeber zunehmend Mühe bekunden, ihre Arbeitnehmer/innen mehrfach in der Woche zu entbehren oder sogar freizustellen. Vor allem für Kleinsteinsätze, wie zum Beispiel Wasserschaden, Ölspur oder Unterstützung für die Sanität sind meist nur wenige AdF erforderlich. Vielmals kommt es darum vor, dass die einrückenden Feuerwehrleute nicht alle benötigt und nach kurzer Zeit aus dem Einsatz entlassen werden. Kleinsteinsätze können und sollen jedoch aus ökologischen und ökonomischen Gründen mit einem Minimalbestand an AdF geleistet werden, was mit AdF im Mobile Office ermöglicht wird.

Das Mobile Office umfasst folgende Aufgabenbereiche:

  • Ersteinsatzelement bei Einsätzen, 6 AdF nach Feuerwehrkonzept 2030
  • Verfügbarkeit und Schlagkraft in verkehrsreichen Zeiten

Beim Mobile Office sind die AdF vollumfänglich für ihre Arbeitgeber tätig. Durch ihre Präsenz am Standort der SRFWL auf der Wache 1, sind sie im Ernstfall jedoch sofort einsatzbereit und können ab der Wache 1 der Stützpunkt- und Regionalfeuerwehr Liestal direkt ausrücken.

Mit dem Angebot von Mobile Office verfolgen wir das Ziel den gesetzlichen Auftrag mittel- bis langfristig zu erfüllen, das Milizsystem zu stärken und dieses gleichzeitig für Arbeitgeber verträglicher zu gestalten.

Die Idee einer Tagesmiliz für Angehörige der Feuerwehr (AdF) entstand, weil diverse Arbeitgeber zunehmend Mühe bekunden, ihre Arbeitnehmer/innen mehrfach in der Woche zu entbehren oder sogar freizustellen. Vor allem für Kleinsteinsätze, wie zum Beispiel Wasserschaden, Ölspur oder Unterstützung für die Sanität sind meist nur wenige AdF erforderlich. Vielmals kommt es darum vor, dass die einrückenden Feuerwehrleute nicht alle benötigt und nach kurzer Zeit aus dem Einsatz entlassen werden. Kleinsteinsätze können und sollen jedoch aus ökologischen und ökonomischen Gründen mit einem Minimalbestand an AdF geleistet werden, was auch mit der Tagesmiliz ermöglicht wird.

Im Gegensatz zum Mobile Office, wo der AdF nur den Arbeitstisch in der Wache nutzt, erledigt die Tagesmiliz den ganzen Tag Arbeiten in ihrer Freizeit für die Feuerwehr.

Die Attraktivität stärkt die Motivation der AdF und trägt so zur Sicherheit der Bevölkerung bei.

Die Tagesmiliz umfasst folgende Aufgabenbereiche (die Aufzählung ist nicht abschliessend):

  • Ersteinsatzelement bei Einsätzen, 6 AdF nach Feuerwehrkonzept 2030
  • Abdeckung, Verfügbarkeit und Schlagkraft in verkehrsreichen Zeiten
  • Kontrolle von Fahrzeuginventar
  • Materialbewirtschaftung / ergänzende Ausbildung / Wartung / Prüfung / periodische Testläufe)
  • Reinigung- und Retablierungsarbeiten (Fahrzeugpark / Infrastruktur / Immobilien)
  • Unterstützung der Fachbereiche innerhalb der Feuerwehr in den Bereichen Technik und Ausbildung
  • Dienstleistungen Atemschutz (zukünftig auch für umliegende Feuerwehren)
  • Unterstützung bei der Erstellung von Ausbildungsunterlagen / Beschrieben
  • Vorbereitung von Übungen
  • Ausbildung / Selbststudium
  • Unterstützung im Bereich Einsatzplanung (Schlüsselhülsen / Einsatzpläne)

In den Grundzügen ist dies in den jeweiligen Kommandoakten geregelt. Sicher ist, dass nicht jede Ortschaft über ein Feuerwehrmagazin verfügen wird. 

Die weitere Ausgestaltung und Details werden erst im Laufe der nächsten Zeit unter Miteinbezug der Feuerwehrangehörigen erarbeitet. 

Zukünftig basiert die Persönliche- sowie die Einsatzausrüstung auf dem Konzept Baselland und erfolgt über das Feuerwehr Logistikzentrum in Reinach.

Zukünftig wird im Bereich Administration mit WinFAP gearbeitet. Bei der Alarmierung wird zusätzlich zum Pager die App FireHub eingesetzt. Im Bereich Alarmierung wird zusätzlich zum Pager die App FireHub eingesetzt. Einen Überblick über FireHub finden sie hier: www.firehub.ch

Die Stützpunkt- und Regionalfeuerwehr Liestal kennt folgende interne Anlässe:

  • Grillplausch nach spezieller Übung – Freitagabend vor den Sommerferien
  • Brevetierungsfeier – AdF beider Wachen werden feierlich befördert
  • Kompanieabend – gemeinsamer geselliger Abend mit Partner oder Partnerin, bei einem guten Nachtessen. An diesem Anlass werden austretende AdF verabschiedet und gemäss der Weisung Ehrungen-AdF wird dementsprechend ein Dienstaltersgeschenk abgegeben (Reglemente der SRFWL – Stützpunkt- und Regionalfeuerwehr Liestal)
  • Info-Abend – Rückblick auf vergangenes Jahr, was ist im folgenden Jahr geplant?

Angedacht ist ein Einsatzgebiet Raum Büren, Nuglar / St. Pantaleon und eventuell Lupsingen. Die weitere Ausgestaltung und Details werden erst im Laufe der nächsten Zeit unter Miteinbezug der Feuerwehrangehörigen erarbeitet.

Finanzen

Grundsätzlich ist dies bereits in den Statuten des Zweckverbandes SRFWL festgelegt. Die weitere Ausgestaltung und Details dieser Frage werden erst im Laufe der nächsten Zeit unter Einbezug der Feuerwehrangehörigen erarbeitet.

Grundsätzlich werden die Statuten und deren Verordnung der Stützpunkt- und Regionalfeuerwehr Liestal übernommen.

Die weitere Ausgestaltung und Details dieser Frage werden erst im Laufe der nächsten Zeit und unter Einbezug der Projektarbeitsgruppe und insbesondere der zuständigen politischen Gremien erarbeitet.

Die weitere Ausgestaltung und Details dieser Frage werden erst im Laufe der nächsten Zeit unter Einbezug der Feuerwehrangehörigen erarbeitet.

Betrieb, Ausbildung und Einsatz

Sicher ist, dass nicht jede Ortschaft über ein Feuerwehrmagazin verfügen wird. Die SRFWL hält jedoch an einer Wache im Raum Büren / Nuglar – St. Pantaleon fest.

Die weitere Ausgestaltung und Details dieser Frage werden jedoch erst im Laufe der nächsten Zeit unter Einbezug der Feuerwehrangehörigen erarbeitet.

Die Aufgaben einer Feuerwehr sind in den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen und den Kommandoakten geregelt.

Die weitere Ausgestaltung und Details dieser Frage werden erst im Laufe der nächsten Zeit unter Einbezug der Projektarbeitsgruppen erarbeitet.

Grundsätzlich ist der Einrückungsort die entsprechende Wache, wo der AdF eingeteilt ist. Für die AdF der heutigen Feuerwehr Nuglar-St. Pantaleon wird es die Wache 2 sein. Der Standort der Wache wird erst im Laufe der nächsten Zeit unter Einbezug der Projektarbeitsgruppen erarbeitet.

Wenn ein AdF sich am Tagespikett der Wache 1 beteiligen möchte und gewillt ist, die entsprechende zusätzliche Ausbildung auf sich zu nehmen, kann auch die
Wache 1 als Einrückungsort zutreffen. Dies wird jedoch mit den entsprechenden AdF individuell besprochen und geplant.

Jeder ausgebildete AdF. Der Dienstort ist momentan jedoch auf der Wache 1, da auf einer Wache 2 die entsprechende Infrastruktur fehlt.

Jeder ausgebildete AdF, welcher die Möglichkeit Seitens seines Arbeitgebers hat und gewillt ist, in seiner Freizeit auf der Wache Dienst zu leisten. Der Dienstort ist momentan jedoch auf der Wache 1, da auf einer Wache 2 die entsprechende Infrastruktur fehlt.

Die weitere Ausgestaltung und Details dieser Frage werden erst im Laufe der nächsten Zeit unter Einbezug der Feuerwehrangehörigen erarbeitet.

Grundsätzlich geht die SRFWL davon aus, dass der Übungsbetrieb im Raum der Wache 2 stattfinden wird. Der Übungsbetrieb wird auch zukünftig auf eine Feuerwehr Kategorie 1 ausgerichtet sein.

Die weitere Ausgestaltung und Details dieser Frage werden aber erst im Laufe der nächsten Zeit unter Einbezug der Projektarbeitsgruppen erarbeitet.

Gemäss vorliegenden Abklärungen und fundierten Analysen, kann das Schutzziel gemäss den gesetzlichen Grundlagen, im ganzen zukünftigen Einsatzgebiet der SRFWL eingehalten werden. Dies unabhängig einer Wache 2.

Die SRFWL hält jedoch an einer Wache 2 im Raum Büren / Nuglar – St. Pantaleon fest. Die weitere Ausgestaltung und Details dieser Frage werden aber erst im Laufe der nächsten Zeit unter Einbezug der Projektarbeitsgruppen erarbeitet.

Diese Frage ist bereits in den Statuten des Zweckverbandes SRFWL und deren Verordnung geregelt. Darin wird bereits bezüglich der gesetzlichen Grundlagen der beiden Kantone BL und SO Rücksicht genommen und entsprechend geregelt.

Für Einwohner des Kantons Solothurn gilt momentan eine Dienstpflicht ab dem 21 – zum 42. Altersjahr. Inskünftig erhöht der Kanton SO auf das 48igste Altersjahr.

Für Einwohner der Gemeinden Arisdorf, Hersberg, Liestal, Lupsingen und Seltisberg gilt momentan eine Dienstpflicht ab dem 21 – zum 45. Altersjahr. Eine Angleichung ist denkbar, wird aber erst im Laufe der nächsten Zeit unter Einbezug der Projektarbeitsgruppen erarbeitet.

Diese Frage und deren weitere Ausgestaltung und Details wird erst im Laufe der nächsten Zeit erarbeitet. Dies wird mit den entsprechenden AdF individuell besprochen und geplant und zur gegebenen Zeit kommuniziert.

Beim Zusammenschluss werden alle AdF der Feuerwehr Nuglar-St. Pantaleon, welche gewillt sind in der neuen Organisation  Dienst zu leisten, übernommen.

Die zukünftige Ausgestaltung und Details dieser Frage werden erst im Laufe der nächsten Zeit unter Einbezug der Feuerwehrangehörigen erarbeitet.

Ja, die Alarmierung wird zukünftig über die Einsatzzentrale der Polizei Basel-Landschaft umgesetzt. Das Pagersystem bleibt dabei erhalten. Zusätzlich wird die Alarmierung über das App FireHub als Redundanz durchgeführt.

Nein. Der Grundeinsatz erfolgt grundsätzlich durch die Wache 2. Dadurch ist ein Ersteinsatz in ihrem Einsatzgebiet sichergestellt. Die Feuerwehr priorisiert die Einsätze grundsätzlich nach Dringlichkeit. Bei grösseren Einsätzen oder als Unterstützung kann die gesamte SRFWL, mit ihren Mitteln, entsprechend eingesetzt werden.

Die Möglichkeit besteht. Wenn entsprechender Bedarf bei einem Einsatz vorhanden ist, werden in der Regel zuerst die Eigenen Mittel in den Einsatz gebracht. Dies ist jedoch eher eine Ausnahme.

Die Wache 1 und Wache 2 bilden zusammen die SRFWL. 

Es ist davon auszugehen, dass aufgrund des zukünftig grösseren Einsatzgebietes mit einer höheren Einsatzzahl zu rechnen ist. Jedoch aufgrund der Einwohnergrösse und des Gefahrenpotentials haltet sich dies in Grenzen.

Grundsätzlich keine. Beide Organisationen bilden nach dem schweizerischen Feuerwehrreglement aus. Die Kurse sind neu funktionsbezogen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Dauer einer gesamten Ausbildungszeit in etwa identisch ist. Die Aufteilung der einzelnen Module unterscheiden sich vor allem in der Namensgebung und in der Moduldauer.

Sonderaufgaben sind in der SRFWL Stützpunktaufgaben und gehören zu den Aufgaben der Wache 1.

Bei Interesse besteht die Möglichkeit Ausbildungen für Stützpunktaufgaben zu besuchen, wird aber individuell angeschaut und hat dann aber auch eine höhere Übungszeit zur Folge. Grundsätzlich wird die Ausbildung der Wache 2 auf Stufe Ortsfeuerwehr der Kategorie 1 ausgelegt.

Bei Fragen Kontakt Projektleitung

Aktualisierungen: 

04. September 2023