Rechtsgrundlagen - Links
- Coronavirus: Massnahmen und Verordnungen - BAG
- 2021 01 08 Erläuterungen Covid-19 - Verordnung-besondere Lage - BAG
- 2021-01-04 Schreiben an Feuerwehr- Kdo Corona Update10 - Feuerwehrinspektorat beider Basel
- 2021-01-14 Schreiben an Feuerwehr-Kdo Corona Update11 - Feuerwehrinspektorat beider Basel
- aktuelles Plakat FWI - Massnahmen für die Feuerwehr
- Schutzkonzept-Pandemie-SRFWL_V02
- Breites Testen Baselland - 20211124_02 Infoblatt Mitarbeitende
- Breites Testen Baselland - 20211124_07 Anfahrtsplan Labor Muttenz
- Breites Testen Baselland - 20211201_Anleitung Registrierung-Breites Testen BL
- Breites Testen Baselland - 20211130_Einverständniserklärung-Leer
- Breites Testen Baselland - 20211125_Anleitung Speichelprobeentnahme
Aktuelle Informationen 2021 / 2022 - SRFWL
Meldung im FireHub vom 16.02.2022
SRFWL – Newsflash Nr. 02/22
Geschätzte Kameradinnen und Kameraden
Das hat der Bundesrat am Mittwoch, 16. Februar 2022 entschieden:
Ab morgen Donnerstag, den 17. Februar 2022 werden schweizweit fast alle Massnahmen aufgehoben.
Dann gilt nicht mehr:
- Maskenpflicht in Läden und Restaurant oder bei Veranstaltungen
- Maskenpflicht am Arbeitsplatz
- Zertifikatspflicht (3G, 2G und 2G+) in Kinos, Restaurants oder bei Veranstaltungen
- Bewilligungspflicht bei Grossveranstaltungen
- Keine Einschränkungen bei privaten Treffen
Vorerst bis 31. März gilt weiterhin:
- Isolationspflicht bei positivem Corona-Test (5 Tage)
- Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr
- Maskenpflicht in Spitälern, Pflege- und Altersheimen
Ausserdem gültig bleiben:
- Regelungen zum internationalen Personenverkehr
- Regelungen zur Kostenübernahme von Arzneimitteln
- Regelungen zum Zerifikat und Kostenübernahmen von Tests
Die besondere Lage gilt ebenfalls bis 31. März. Entwickelt sich die epidemiologische Lage wie erwartet, tritt die Verordnung auf den 1. April 2022 ausser Kraft. Dadurch erfolgt eine Rückkehr in die normale Lage. Dann endet auch das Beratungsmandat der Covid-Task-Force.
Entscheid SRFWL:
Aufgrund des Bundesratsbeschlusses von heute, 16. Februar 2022 werden sämtliche Massnahmen der SRFWL ab morgen Donnerstag, den 17. Februar 2022 ebenfalls aufgehoben. Sämtliche Plakate und Desinfektionsständer werden entfernt.
An folgenden Regelungen wird weiterhin festgehalten:
- «Breites Testen BL» wird momentan weitergeführt.
- Hygienemasken stehen weiterhin zur Verfügung.
- Die Abmeldepflicht im FireHub bleibt bestehen (Verfügbarkeit).
- AdF mit Krankheitssymptomen wie Fieber und /oder Husten oder welche sich nicht völlig gesund fühlen, müssen weiterhin jeglicher Tätigkeit in der Feuerwehr fernbleiben. Sie dürfen somit auch nicht zum Einsatz einrücken.
- Nach dem Einsatz oder nach Übungen, sind die Gerätschaften sowie Fahrzeuge (Bedieneinheiten) weiterhin zu desinfizieren/reinigen. Dies gilt auch für die Arbeitsflächen und Gerätschaften im Kommandoraum.
Das Virus ist nicht per Bundesratsbeschluss weg. Es werden immer noch täglich gegen 20’000 positive Personen gemeldet. Geniesst das neue Leben, aber bleibt vorsichtig und gesund.
Liestal, 16.02.2022
Stützpunkt- und Regionalfeuerwehr Liestal – Gasstrasse 35 – CH-4410 Liestal
Kommando
Meldung im FireHub vom 29.11.2021
! Absage der Dienstgruppenübung !
Geschätzte Kameradinnen und Kameraden
Das Kommando hat an der heutigen Sitzung auf Grund der aktuellen COVID 19- Lage beschlossen, die Dienstgruppenübung von Heute 29.11.2021 und Morgen 30.11.2021 ABZUSAGEN!
Wir werden Morgen über weitere Massnahmen betreffend COVID 19 informieren.
Kameradschaftliche Grüsse
Das Kommando
Liestal, 29.11.2021
Kommando Stützpunkt- und Regionalfeuerwehr Liestal
Meldung im FireHub vom 22.11.2021
Zusätzlich zu im Newsflash Update Nr. 12 aufgeführten Weisungen gilt ab sofort:
- Personen mit Krankheitssymptomen wie Fieber und Husten oder welche sich nicht völlig gesund fühlen und welche nicht am Programm „Breites Testen Baselland“ teilnehmen, müssen jeglicher Tätigkeit in der Feuerwehr fernbleiben.
- Personen, die mit positiv getestete Personen im gleichen Haushalt leben, müssen jeglicher Tätigkeit in der Feuerwehr fernbleiben.
Updates folgen
Diese Weisung gilt zusätzlich zur Weisung Nr. 12 und bis zum Erlass einer neuen Weisung!
Wir analysieren laufend die aktuelle Entwicklung der Pandemie, die Vorschriften des Bundes, der Kantone Basel-Landschaft und Solothurn sowie die Auflagen der kantonalen Feuerwehrinspektorate. Wir werden auch zukünftig das Schutzkonzept der aktuellen Lage entsprechend angemessen und zeitnah anpassen.
Liestal, 22.11.2021
Kommando Stützpunkt- und Regionalfeuerwehr Liestal
Meldung im FireHub vom 29.06.2021
Newsflash Update Nr. 12 – Weisung an die SRFWL vom 29. Juni 2021 betreffend dem Coronavirus (COVID-19)
Die Weisung Nr 11, vom 18.01.2021, wird aufgehoben!
Neu gelten folgende Weisung des Kommandos SRFWL:
- Der Übungsdienst wird ab sofort, aufgrund der entspannteren Lage, wieder vollumfänglich aufgenommen.
- Bei Arbeiten/Tätigkeiten unter dem Mindestabstand (1.5m) gilt Maskenpflicht!
- Aufhebung der Mindestbesatzung in Fahrzeugen.
- In den Fahrzeugen gilt weiterhin die Maskentragpflicht, während Übungs- und Einsatzfahrten.
- Nach wie vor gilt im Magazin die Maskenpflicht, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können.
- Feuerwehrveranstaltungen, wie Hauptübung, Versammlungen, Ferienplausch, können unter Einhaltung der Schutzmassnahmen gemäss Covid-19 Verordnung durchgeführt werden.
- Ebenfalls halten wir an der Material- und Fahrzeugreinigung und Desinfektion nach Gebrauch fest.
Diese Weisung gilt bis zum Erlass einer neuen Weisung!
Wir analysieren laufend die aktuelle Entwicklung der Pandemie, die Vorschriften des Bundes, der Kantone Basel-Landschaft und Solothurn sowie die Auflagen der kantonalen Feuerwehrinspektorate. Wir werden auch zukünftig das Schutzkonzept der aktuellen Lage entsprechend angemessen und zeitnah anpassen.
Liestal, 29.06.2021
Kommando Stützpunkt- und Regionalfeuerwehr Liestal
Meldung im FireHub vom 18.01.2021
Newsflash Update Nr. 11 – Weisung an die SRFWL vom 18. Januar 2021 betreffend dem Coronavirus (COVID-19)
Die neuen Einschränkungen vom Bundesrat, welche ab dem 18.01.2021 gelten betreffen uns vorwiegend als Privatpersonen. Wichtig ist die Erläuterungsversion des Bundes vom 08.01.2021 zu den aktuell geltenden Massnahmen, welche besagt das Feuerwehrübungen im öffentlichen Raum keine Menschenansammlung und neu auch keine Veranstaltungen sind. Somit sind diese auch nicht mehr verboten.
Auch wenn Übungen also grundsätzlich möglich sind, sollen insbesondere auf öffentlichen Plätzen bis zum 28.02.2021 keine Übungen in grösseren Verbänden durchgeführt werden. Die Ausbildung hat in Gruppen (max. 10 Personen inkl. Ausbildner) zu erfolgen. Dies ist aus den Informationen/Anweisungen vom Feuerwehr-Inspektorat (FWI) ersichtlich.
Für die Durchführung aller Aktivitäten bedarf es eines Schutzkonzeptes (Gruppengrösse, Abstand, Masken, Hygiene, etc.). Die oberste Priorität ist der Eigenschutz und die Einhaltung der BAG Massnahmen zur letztendlichen Aufrechterhaltung der notwendigen Einsatzbereitschaft.
Wie läuft die Ausbildung und der Einsatz und Dienstbetrieb in der SRFWL?
Momentan kann folgendes festgehalten werden:
Einsatzbetrieb der SRFWL:
- Die Einsätze haben wo möglich und sinnvoll gemäss den Vorgaben des BAG zu erfolgen.
- Das Plakat Massnahmen für die Feuerwehren Einsatz/Ausbildung/Retablieren wurde aktualisiert (Version vom 14.01.2021), ist verbindlich für die Tätigkeit sowie das Schutzkonzept der Feuerwehr und ist im Infosystem der Wache Liestal
- Ausgerückt wird in einem Minimalbestand. Die Fahrzeuge sind gemäss Plakat «Maximale Fahrzeugbesatzung während COVID-19» mit dem angegebenen maximalen Bestand zu besetzen.
- Es dürfen sich maximal zwei Personen im Kommandoraum befinden. Allfällige Einsatznachbesprechungen erfolgen im Aussenbereich (Witterungsbedingt ist die Fahrzeughalle eine Alternative).
- Nach dem Einsatz sind die Gerätschaften sowie Fahrzeuge (Bedieneinheiten) weiterhin zu desinfizieren. Dies gilt auch für die Arbeitsflächen und Gerätschaften im Kommandoraum
Übungsbetrieb der SRFWL
Grundsätzlich führen wir die Übungen ab dem 23.01.2021 durch, wo wir ein Schutzkonzept erarbeiten können und wo das Üben unter diesen Umständen sinnvoll ist und die Notwendigkeit zur Sicherstellung vom Einsatz gegeben ist. Besondere Massnahen für den Übungsbetrieb:
- Für die Durchführung aller Aktivitäten bedarf es eines Schutzkonzeptes (Gruppengrösse, Abstand, Masken, Hygiene, etc.)
- Übung aufsplitten in mehrere Gruppen
- Gruppengrösse maximum 10 AdF (inkl. Ausbilder)
- ACHTUNG: Unterschiedlicher Übungsbeginn und Übungsende pro Gruppe. Dementsprechend werden die Aufgebote mit den entsprechenden Übungszeiten persönlich zugestellt!
- Ein Abtausch ist in der jetzigen Lage und Form nicht möglich!
Kantonale Kurse
Der Kursbetrieb der bikantonalen Feuerwehrausbildung wird daher gemäss Planung 2021 aufrechterhalten. Für alle Kurse im Interkantonalen Feuerwehr-Ausbildungszentrum (ifa) besteht ein angepasstes Schutzkonzept. Die AdF der SRFWL, welche an einem kantonalen Kurs (inkl. Module und Tunnelkurse) angemeldet sind, werden diesen somit besuchen. Ist eine Teilnahme aus anderen Gründen nicht möglich muss der Leiter Ausbildung der SRFWL informiert werden.
Zu beachten
- Grundsätzlich gelten für uns, vor und nach Übungen, Kursen, Rapporten und Einsätzen die Regeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wie für alle Privatpersonen (Begrenzte Personenanzahl = 5)!
- Dies gilt auch für den «Znüniraum» im AS-Retablierraum!
Diese Weisung gilt bis zum Erlass einer neuen Weisung!
Wir analysieren laufend die aktuelle Entwicklung der Pandemie, die Vorschriften des Bundes, der Kantone Basel-Landschaft und Solothurn sowie die Auflagen der kantonalen Feuerwehrinspektorate. Wir werden auch zukünftig das Schutzkonzept der aktuellen Lage entsprechend angemessen und zeitnah anpassen.
Wir sind überzeugt, dass der Übungsbetrieb dank der umfassenden Schutzmassnahmen sicher und sinnvoll aufrechterhalten werden kann, und danken euch für die konsequente Einhaltung der getroffenen Massnahmen sowie für euren steten Einsatz trotz erschwerten Bedingungen.
Kommando Stützpunkt- und Regionalfeuerwehr Liestal
Stand 14.01.2021
Der Bundesrat informierte gestern Nachmittag, 13. Januar 2021, über die aktuelle Situation und verfügte neue Massnahmen welche ab dem 18. Januar 2021 gelten.
Diese Einschränkungen betreffen uns vorwiegend als Privatpersonen, haben aber marginale Auswirkungen auf den operativen Feuerwehrbetrieb.
Was dies für uns im Detail bedeutet, wird das Kommando über dieses Wochenende noch genauer anschauen und am Montag, 18. Januar 2021 entscheiden.
Momentan kann folgendes festgehalten werden:
Einsatzbetrieb:
- Die Einsätze haben wo möglich und sinnvoll gemäss den Vorgaben des BAG zu erfolgen.
- Das Plakat Massnahmen für die Feuerwehren Einsatz/Ausbildung/Retablieren wurde aktualisiert (Version vom 14.01.2021), ist verbindlich für die Tätigkeit sowie das Schutzkonzept der Feuerwehr und ist im Infosystem der Wache Liestal aufgeschaltet.
Übungsbetrieb:
Gemäss der Erläuterungsversion des Bundes vom 8. Januar 2021 zu den aktuell geltenden Massnahmen, sind Feuerwehrübungen im öffentlichen Raum keine Menschenansammlung und neu auch keine Veranstaltung, womit diese nicht verboten sind.
Auch wenn Übungen also grundsätzlich möglich sind, sollen insbesondere auf öffentlichen Plätzen bis zum 28. Februar 2021 keine Feuerwehrübungen durchgeführt werden. Grundsätzlich wäre also ein Übungsbetrieb möglich, jedoch mit einigen Einschränkungen wie:
- Übung aufsplitten in mehrere Gruppen
- Gruppengrösse maximum 10 AdF (inkl. Ausbilder)
- unterschiedlichem Übungsbeginn und Übungsende pro Gruppe
- Für die Durchführung aller Aktivitäten bedarf es eines Schutzkonzeptes (Gruppengrösse, Abstand, Masken, Hygiene, etc.)
Grundsätzlich gelten für uns, vor und nach Übungen, Kursen, Rapporten und Einsätzen die Regeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wie für alle Privatpersonen.
Meldung im FireHub vom 08.01.2021
Newsflash Update Nr. 10 – Weisung an die SRFWL vom 08. Januar 2021 betreffend dem Coronavirus (COVID-19)
Geschätzte Kameradinnen und Kameraden
Wir hoffen, dass ihr alle gut in das neue Jahr gestartet seid. Leider begleitet uns auch im Januar 2021 nach wie vor das Corona-Virus. Gestützt auf die Anweisung an die Feuerwehren des Feuerwehrinspektorates beider Basel vom 04. Januar 2021 und auf die Sitzung der erweiterten Geschäftsleitung der SRFWL vom 07.01.2021 informieren wir Euch über folgende internen Weisungen:
Generell
Seit dem 22. Dezember 2020 gelten weitere nationale Massnahmen, welche der Bundesrat beschlossen hat. Diese Einschränkungen betreffen auch unseren operativen Feuerwehrbetrieb.
- Grundsätzlich haben alle Aktivitäten den Vorschriften des BAG (Gruppengrösse, Schutzkonzept und Schutzmassanahmen) zu entsprechen.
- Beim Einsatz/Ausbildung/Retablieren gilt weiterhin bei der SRFWL eine generell Maskenpflicht.
- Beim Betreten der Magazine sind die Hände zu waschen und zu desinfizieren.
- Die App FireHub ist umgehend zu installieren. Abwesenheiten müssen dort im Abwesenheitsmodus angegeben werden.
- Weitere Informationen werden zukünftig durch das Kommando über diese App verteilt.
- Es ist angedacht, Ausbildungssequenzen per Video den AdF zur Verfügung zu stellen.
Einsatzbetrieb
- Die Einsätze haben wo möglich und sinnvoll gemäss den Vorgaben des BAG zu erfolgen.
- Das Plakat (Massnahmen für die Feuerwehren Einsatz/Ausbildung/Retablieren, Version vom 22.10.2020) dient als verbindliche Grundlage für die Tätigkeit sowie das Schutzkonzept der Feuerwehr
- Ausgerückt wird in einem Minimalbestand. Die Fahrzeuge sind gemäss Plakat «Maximale Fahrzeugbesatzung während COVID-19» mit dem angegebenen maximalen Bestand zu besetze
- Es dürfen sich maximal zwei Personen im Kommandoraum befinden. Allfällige Einsatznachbesprechungen erfolgen im Aussenbereich (Witterungsbedingt ist die Fahrzeughalle eine Alternative).
- Nach dem Einsatz sind die Gerätschaften sowie Fahrzeuge (Bedieneinheiten) weiterhin zu desinfizieren. Dies gilt auch für die Arbeitsflächen und Gerätschaften im Kommandoraum
Übungen / Rapporte
Bis zum 22. Januar 2021 können keine Feuerwehrübungen in grossen Verbänden durchgeführt werden. Bis zum 22. Januar sind keine solche Übungen geplant.
- Der Fachbereichsrapport vom 11.01.2021 wird unter COVID-19-Bedingungen in der Fahrzeughalle Liestal durchgeführt. Aufgebot dazu bereits an die entsprechenden AdF versendet.
- Die Grundschulübung vom 23.01.2020 wird unter COVID-19-Bedingungen durchgeführt.
- Der Kaderrapport vom 12.01.2021 wird abgesagt und eventuell zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
- Die Übung Chauffeur-Info vom 18.01.2021 wird abgesagt und eventuell zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
An den weiteren im Übungsplan 2021 aufgeführten Übungen wird mit Stand heute, momentan festgehalten.
Über die weiteren Ausbildungen (Übungen SRFWL) entscheiden wir bis spätestens am 21. Januar 2021.
Kurswesen
Der Kursbetrieb der bikantonalen Feuerwehrausbildung wird gemäss Planung 2021 aufgenommen. Für die Durchführung aller Kurse im ifa besteht ein angepasstes Schutzkonzept. Die entsprechenden Kursausaufgebote wurden rechtzeitig an die Teilnehmenden sowie die Verantwortlichen innerhalb der Feuerwehr-Organisation versendet.
Meldepflicht
- ich bin selber krank, habe Symptome oder bin positiv getestet (Isolation).
- ich muss, basierend auf den aktuellen Regeln, mich in Quarantäne begeben.
- ich gehöre einer Risikogruppe an und bin somit nicht FW-Diensttauglich (Eigenverantwortung).
- Abwesenheiten müssen in der App FireHub (Einstellungen – Abwesenheitsmodus) entsprechend eingetragen werden.
- Die Meldungen müssen zusätzlich über E-Mail an e-admin@srfwl.ch gemeldet werden.
Diese Weisung gilt bis zum Erlangen der normalen Lage oder bis zum Erlass einer neuen Weisung.
Wir danken euch für euer Engagement und Unterstützung und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Kommandant Stützpunkt- und Regionalfeuerwehr Liestal
Meldung über Whatsapp 08.01.2021
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