Die kalte Jahreszeit hat auch ihre schöne Seiten, wie Schneefall, Weihnachtsmärkte oder Glühwein. Dennoch sollten die Gefahren nicht vergessen werden, welche durch diese Zeit entstehen.
Gefahren zu Fuss: Verwenden Sie geeignetes Schuhwerk und nehmen bei Glätte die Hände aus den Jacken bzw. Manteltaschen (Es gibt auch Handschuhe!!!). Lassen Sie Ihren Aktenkoffer für einen Tag im Büro oder zuhause, so haben Sie die Hände frei um sich bei einem Sturz abstützen zu können. Meiden Sie ungestreute, ungeräumte oder abschüssige Gehwege oder Strassen.
Gefahren mit Auto: Passen Sie ihre Fahrweise den Gegebenheiten an. (langsam fahren, Licht an, Scheiben nicht zugefroren lassen usw.)Nutzen Sie nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel. Lassen sie ihr Auto stehen, wenn noch Sommerpneu montiert sind.
Folgende Regel gilt: Wer trinkt, fährt nicht. Wer fährt, trinkt nicht!!!
Eisflächen: Wir warnen dringend davor, Eisflächen auf Gewässern vor der Freigabe durch die zuständige Behörde zu betreten. Ist eine Person im Eis eingebrochen sofort die Feuerwehr (Notruf 112) alarmieren. Bis zum eintreffen der Feuerwehr sollte mit Leitern oder anderen als geeignet erscheinenden Mitteln versucht werden zu helfen.
Wasserrohrbruch / Wasserschaden: Bei einem Wasserrohrbruch ist sofort der Zulauf abzusperren. Ausgelaufenes Wasser kann mit einem Lappen und Eimer aufgenommen werden. Bei grösserer Wassermenge kann auch die Feuerwehr als Hilfsmittel gerufen werden. Wegen Brandgefahr sollten eingefrorene Wasserrohre nicht mit offener Flame aufgetaut werden, sondern mit heissen Lappen. Vor dem Auftauen einer jeder Leitung ist der Zulauf abzusperren.
Abwasserkanäle: Bei einsetzendem Tauwetter kann das Schmelzwasser von Höfen, Parkplätzen usw. oft nicht abfliessen, weil die Abwasserkanäle eingefroren sind. Die Folge davon ist, dass das Schmelzwasser in naheliegende Kellerräume läuft und dort Schaden verursacht. Um das zu vermeiden sollten auch die Abwasserkanäle rechtzeitig freigelegt werden.
Eiszäpfen / Schneewehen auf Dächern: Hauswarte und auch Mieter können von einem Balkon, einer Dachluke oder einem Wohnungsfenster aus mit einem Besenstiel erreichbare Eiszapfen abstossen. Es darf aber nicht vergessen werden, während dieser Zeit den Gehweg von einer zweiten Person abzusichern. Eiszapfen sollten abgestossen werden, bevor sie eine gefährliche Grösse erreichen. Auch Schneewehen die von Dächern auf stark benutzte Fussgängerbereiche zu stürzen drohen, können mit derselben Technik beseitigt werden.
Hydranten: Hydranten nicht mit Schnee bedecken, sondern freihalten!!!
Denken Sie daran: Auch für die Feuerwehr herrscht Glatteis, sodass sich Fahrzeiten zu Einsätzen vervielfachen können!!!